Pfefferspray ist ein in Sprühdosen unter Druck vorliegender, kontrolliert austreibbarer Reizstoff mit dem aus Chili-Schoten gewonnenen Wirkstoff Capsaicin. Es wird meist zur Selbstverteidigung gegen Haushunde, Wildtiere oder Menschen (Notstand bzw. Notwehr) als Abwehrmittel bzw. Distanzwaffe eingesetzt. In einigen Ländern einschließlich der USA wird es auch zur Abwehr von Bären benutzt (s. Anwendung gegen Haus- und Wildtiere).
Um die rechtliche Einstufung als Waffe und damit Prüfung und Bestimmungen nach dem Waffengesetz (etwa Reichweitenbegrenzung auf 2 m) in Deutschland zu umgehen, ist auf vielen Abwehrsprays der Hinweis „Nur zur Tierabwehr“ (oder vergleichbar) aufgedruckt.[1] Ein bewusstes Mitführen zur Anwendung gegenüber Menschen und der entsprechende Einsatz ist daher verboten. Der Einsatz gegenüber Menschen kann jedoch ggf. als Notwehrhandlung gerechtfertigt sein. Ob der an sich verbotene Einsatz im Rahmen der Notwehr zulässig war, entscheidet letztlich ein Gericht im Einzelfall.
Der Einsatz durch Vollzugskräfte wie Polizei und Feldjäger erfolgt durch Ausnahmegenehmigung der zuständigen Ministerien. Der Einsatz durch die Bundeswehr im Auslandseinsatz auch für Feldjäger ist nach dem Genfer Protokoll „gegenüber Angehörigen gegnerischer Streitkräfte“ verboten.
Als Folge des gesunkenen Sicherheitsgefühls von Teilen der Bevölkerung hat sich die Nachfrage nach Pfefferspray in Deutschland 2015 und 2016 erheblich erhöht.[2][3] Während Pfefferspray in der Vergangenheit nur in Fachgeschäften und im Onlinehandel vertrieben wurde, hat im Zuge der stark gewachsenen Nachfrage im Juni 2016 auch eine bundesweit vertretene Drogeriemarktkette Pfefferspray in ihr Dauer-Sortiment aufgenommen.[4]